Jugendaktionswoche 2020

Der Countdown läuft – in einem Monat nehmen wir als Ortsgruppe Konstanz an der Jugendaktionswoche 2020 teil! Vom ​11.-17. Mai hängen wir uns rein und machen uns gemeinsam besonders stark für die Menschenrechte. Bei Jugend@Amnesty habt ihr euch für das Thema Menschenrechte im digitalen Zeitalter entschieden. Deshalb dreht sich die Aktionswoche um die ​digitale Überwachung von Menschenrechtsverteidiger_innen​. Also geht mit uns auf die Straße und .. – Moment, da war doch was. Genau, dieses Jahr ist alles ein bisschen anders. Da wir nicht wissen, wie die Lage rund um die Corona-Pandemie bis Mitte Mai aussehen wird, haben wir uns entschieden, die ​Aktionswoche vor allem online laufen zu lassen. Also folgt uns auf unsere Social Media Platforms und seid gespannt!

 

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DIGITALE ÜBERWACHUNG VON MENSCHENRECHTSVERTEIDIGER_INNEN – WORUM GEHT’S?
Es geht um Menschenrechtsverteidiger_innen – also mutige Menschen, die sich überall auf der Welt für Menschenrechte einsetzen. Diese werden immer häufiger Opfer von gezielter Überwachung. Es geht also nicht um Massenüberwachung zum Beispiel durch Kameras oder das massenhafte Sammeln von Daten, das ganze Landesbevölkerungen betrifft. Bei gezielter Überwachung werden im Gegensatz dazu, einzelne ausgewählte Personen mit ausgeklügelten Methoden angegriffen im Versuch, Zugang zu ihren Daten und ihrer Kommunikation zu bekommen. Die Angreifenden versuchen durch Tricks, den_die Menschenrechtsverteidiger_in dazu zu bekommen, einen Link zu öffnen oder eine Datei herunterzuladen, die schädliche Software enthält, damit die Angreifenden dann Zugang zu allen Daten und aller Kommunikation auf dem Computer oder Handy haben. Dazu geben sie sich zum Beispiel als Informant_in aus, die wichtige Dokumente über Menschenrechtsverletzungen hat, oder sie fälschen E-Mails, die dann aussehen, als kämen sie von einer Verwandten oder Freundin. Die Angreifenden unterwandern auch gezielt Communities auf Social Media, um dort Vertrauen zu gewinnen und so Zugang zu den ausgesuchten Zielpersonen zu bekommen. Eine weitere Methode ist das Phishing: Dabei werden Websites erstellt, die aussehen, wie eine Log-in-Seite eines herkömmlichen Anbieters zum Beispiel von Google oder Facebook. Doch wenn man hier seine Daten eingibt, loggt man sich nicht bei Google ein, sondern hat sein Passwort an die Angreifenden verraten, die dann Zugang zu den Konten haben. Diese gezielte Überwachung hat schwerwiegende negative Effekte auf die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger_innen. Die Überwachung und auch schon die drohende Überwachung und ständige Unsicherheit machen ihre Arbeit zum Teil unmöglich. Aus Angst vor möglichen Angriffen können sie Informationen, E-Mails und Nachrichten nicht mehr trauen. Sie müssen immer auch befürchten, ihre Familie und Freund_innen ebenfalls in Gefahr zu bringen, falls ihre Kommunikation überwacht ist. Die drohende Überwachung führt zu Selbstzensur und dazu, dass diese Menschen sich nicht mehr trauen, ihre Meinung öffentlich zu sagen oder an Aktionen teilzunehmen. Auch im Ausland sind die Menschenrechtsverteidiger_innen vor der Überwachung nicht sicher. Die Erkenntnisse aus der Überwachung werden für Anklagen oder öffentliche Schmutzkampagnen benutzt, die die Aktivist_innen gefährden und viele ihrer Kapazitäten zur Bewältigung fordern. Die gezielte Überwachung von einzelnen Personen wirkt sich auf ganze Gemeinschaften und Organisationen von mutigen Aktivist_innen aus, die dann ebenfalls abgeschreckt und von ihrer wichtigen Arbeit abgehalten werden.

Die Staaten, die meist hinter diesen Angriffen stecken, verwenden zunehmend Software, die von privaten Unternehmen produziert wird. Diese wird auch aus europäischen Ländern exportiert, zum Beispiel Italien, Deutschland und Großbritannien. Sie exportieren auch in Staaten, die sich nicht an Menschenrechte

halten. Lücken in den Regulierungen machen das möglich. Es widerspricht jedoch internationalem Recht.
Die gezielte digitale Überwachung von Menschenrechtsverteidiger_innen verstößt gegen die Menschenrechte. Sie verletzt das Recht auf Privatsphäre und die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Staaten sind durch die UN Declaration on Human Rights Defenders zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger_innen verpflichtet. Staaten sind auch verpflichtet, Menschen durch Menschenrechtsverletzung durch private Akteure zu schützen, also zum Beispiel durch Unternehmen. Unternehmen sind durch die UN Guiding Principles on Business and Human Rights verpflichtet, die Menschenrechte bei all ihren Unternehmungen zu achten, und zwar weltweit.

Wir fordern von den Staaten:

●  Dass sie die wichtige Arbeit von Menschenrechtsverteidiger_innen anerkennen und diese schützen.

●  Die Regulierung des Exports von Überwachungstechnologie und ein Aussetzen der Exporte bis eine menschenrechtliche Regulierung besteht.

●  Das Verbot von Exporten von Überwachungstechnologien, wenn die Gefahr besteht, dass diese für Menschenrechtsverletzungen genutzt werden.

●  Gesetze, die digitale Überwachung regeln und einschränken, sodass sie öffentlichen Gesetzen folgt, gerichtlich angeordnet sein muss und Einsatzbedingungen,Umfang und Dauer beschränkt sind.

 

PETITION

Gemeinsam setzen wir uns für die Freilassung von Ahmed Mansoor ein und dafür, dass er bis zu seiner Freilassung vor Misshandlung geschützt wird, Zugang zu medizinischer Versorgung erhält und seine Unterbringung internationalen Standards entspricht. Die Online-Petition findet ihr demnächst auf der mut-braucht-schutz-Kampagnenseite: https://www.amnesty.de/allgemein/kampagnen/mut-braucht-schutz

8. Juni 2020